Wasserstände der Flüsse Oste und Wümme
Achten Sie bitte auf die Pegelstandsanzeige!
Nach der am 1. April 2013 in Kraft getretenen Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind für das Wasserwandern die Referenzpegel des NLWKN in Rockstedt (für die Oste) und in Hellwege (für die Wümme) maßgeblich!
Die Pegelstandsanzeiger mit der Rot-Grün-Rot-Markierung vor Ort an den jeweiligen Einstiegsstellen der Flüsse Oste und Wümme sind so eingestellt, dass sie den Referenzpegeln entsprechen.
Bei rotem Pegelstand (Niedrigwasser) ist das Wasserwandern nicht erlaubt, bei grünem Pegelstand steht Ihrer Tour ab Heeslingen (Oste) und ab Lauenbrück (Wümme) nichts entgegen. Die Einstiegsstellen vor Heeslingen(Oste) (Volkensen und Weertzen) sind u.a. nur unter Auflagen und unter Anzeige beim Landkreis Rotenburg (W.) (wasserwandern
@
lk-row.de) möglich. Insoweit beachten Sie bitte unbedingt die Verordnung des Landkreises Rotenburg (W.) vom 01.04.2013!
Bei der oberen Anzeige "rot" (Hochwasser) ist es Ihnen ab Heeslingen (für die Oste) und ab Lauenbrück (Wümme) freigestellt, zu paddeln. Wir möchten Sie aber auf Brücken und ähnliches hinweisen, die das Paddeln bei Hochwasser sehr erschweren und gefährlich machen.
Bitte beachten Sie, dass die Pegelstände an beiden Flüssen sehr schnell wechseln können! Informieren Sie sich bitte daher erneut direkt vor Ihrer Anreise, ob der Referenzpegel des NLWKN noch auf "grün" steht und ein Wasserwandern zulässt.
Der Link zur Verordnung vom 1. April 2013 steht Ihnen auf der ersten Seite "Wasserwandern" zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.
Pegelstände
OsteSamtgemeinde Sittensen
Samtgemeinde Zeven
Samtgemeinde Selsingen
Stadt Bremervörde
Liebe Kanufahrer! |
WümmeGemeinde Scheeßel
Stadt Rotenburg
Samtgemeinde Sottrum
Liebe Kanufahrer! |






