Pegelstandsanzeige
 

Pegelstände

Wasserstände der Flüsse Oste und Wümme

Achten Sie bitte auf die Pegelstandsanzeige!
Nach der am 1. April 2013 in Kraft getretenen Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind für das Wasserwandern die Referenzpegel des NLWKN in Rockstedt (für die Oste) und in Hellwege (für die Wümme) maßgeblich!

Die Pegelstandsanzeiger mit der Rot-Grün-Rot-Markierung vor Ort an den jeweiligen Einstiegsstellen der Flüsse Oste und Wümme sind so eingestellt, dass sie den Referenzpegeln entsprechen.

Bei rotem Pegelstand (Niedrigwasser) ist das Wasserwandern nicht erlaubt, bei grünem Pegelstand steht Ihrer Tour ab Heeslingen (Oste) und ab Lauenbrück (Wümme) nichts entgegen. Die Einstiegsstellen vor Heeslingen(Oste) (Volkensen und Weertzen) sind u.a. nur unter Auflagen und unter Anzeige beim Landkreis Rotenburg (W.) (wasserwandern‎@‎lk-row.de) möglich. Insoweit beachten Sie bitte unbedingt die Verordnung des Landkreises Rotenburg (W.) vom 01.04.2013!

Bei der oberen Anzeige "rot" (Hochwasser) ist es Ihnen ab Heeslingen (für die Oste) und ab Lauenbrück (Wümme) freigestellt, zu paddeln. Wir möchten Sie aber auf Brücken und ähnliches hinweisen, die das Paddeln bei Hochwasser sehr erschweren und gefährlich machen.

Bitte beachten Sie, dass die Pegelstände an beiden Flüssen sehr schnell wechseln können! Informieren Sie sich bitte daher erneut direkt vor Ihrer Anreise, ob der Referenzpegel des NLWKN noch auf "grün" steht und ein Wasserwandern zulässt.

 

Der Link zur Verordnung vom 1. April 2013 steht Ihnen auf der ersten Seite "Wasserwandern" zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung.

 

 

Pegelstände

Oste

Samtgemeinde Sittensen

Volkensen / Groß Meckelsen

Samtgemeinde Zeven

Weertzen
Heeslingen
Brauel

Samtgemeinde Selsingen

Godenstedt
Eitzmühlen
Rockstedt
Ober Ochtenhausen
Sandbostel

Stadt Bremervörde

Bremervörde Amtsbrücke
Bremervörde Hafen

Liebe Kanufahrer!
Bitte beachten Sie, dass das Wasserwandern auf der OSTE nur bei GRÜNEM Pegelstand ab Heeslingen erlaubt ist. Die Einstiegsstellen Volkensen und Weertzen sind u.a. nur unter Auflagen und mit Genehmigung durch den Landkreis Rotenburg (W.) erlaubt. Bitte beachten Sie die Verordnung des Landkreises Rotenburg (W.) vom 01.04.2013!
Für den grünen Pegelstand gilt der Referenzpegel in Rockstedt des NLWKN. Den entsprechenden Link finden Sie oberhalb der Pegel auf der rechten Seite. Die Farben am Pegel der Ein- bzw. Ausstiegsstellen sind mit dem Referenzpegel abgestimmt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Paddeln.
Ihr TouROW-Team

Wümme

Gemeinde Scheeßel

Scheeßel / Helvesieker Brücke
Scheeßeler Mühle

Stadt Rotenburg

Rotenburg Stadtmitte
Unterstedter Wehr

Samtgemeinde Sottrum

Hellwege
Everinghausen

Liebe Kanufahrer!
Bitte beachten Sie, dass das Wasserwandern auf der Wümme nur bei GRÜNEM Pegelstand erlaubt ist. Es gilt der Referenzpegel in Hellwege des NLWKN. Den entsprechenden Link finden Sie oberhalb der Pegel auf der rechten Seite. Die Farben am Pegel der Ein- bzw. Ausstiegsstellen sind mit dem Referenzpegel abgestimmt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Paddeln.

Ihr TouROW-Team

zurück 

Wasserwandern Oste

Wasserwandern Oste

Link zum Referenzpegel in Rockstedt des NLWKN.

 

Genießen Sie eine Kanufahrt durch eine einmalige Flusslandschaft.

> mehr

Wasserwandern Wümme

Wasserwandern Wümme

Link zum Referenzpegel in Hellwege des NLWKN.

 

Erleben Sie die Besonderheiten der Natur vom Wasser aus.

> mehr

Kontakt

Kontakt

Haben Sie Fragen zu den Pegelständen, können Sie auch telefonisch zu uns Kontakt aufnehmen.

Tel.: 0 42 61 / 81 96 0

info‎@‎tourow.de