Wasserstände der Flüsse Oste und Wümme
Wann dürfen Sie denn nun fahren?
Nach der am 1. April 2013 in Kraft getretenen Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind für das Wasserwandern die Referenzpegel des NLWKN in Rockstedt (für die Oste) und in Hellwege (für die Wümme) maßgeblich (siehe rechte Seite)!
Achten Sie bitte auch auf die Pegelstandsanzeige vor Ort!
Die Pegelstandsanzeiger mit der Rot-Grün-Rot-Markierung vor Ort an den jeweiligen Einstiegsstellen der Flüsse Oste und Wümme sind so eingestellt, dass sie den Referenzpegeln entsprechen.
- Bei grünem Pegelstand steht Ihrer Tour nichts entgegen.
- Bei rotem Pegelstand (Niedrigwasser, unterhalb der grünen Anzeige) ist das Wasserwandern nicht erlaubt.
Bei Hochwasser (roter Pegelstand oberhalb der grünen Anzeige) ist es Ihnen ab Heeslingen (für die Oste) und ab Lauenbrück (Wümme) freigestellt, zu paddeln. Wir möchten Sie aber auf Brücken und ähnliches hinweisen, die das Paddeln bei Hochwasser sehr erschweren und gefährlich machen.
Bitte beachten Sie, dass die Pegelstände an beiden Flüssen sehr schnell wechseln können! Informieren Sie sich bitte daher erneut direkt vor Ihrer Anreise, ob der Referenzpegel des NLWKN ein Wasserwandern zulässt.
ACHTUNG!
- Die Einstiegsstellen an der Oste vor Heeslingen (Volkensen und Weertzen) sind u.a. nur unter Auflagen und unter Anzeige beim Landkreis Rotenburg (W.) (wasserwandern
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lk-row.de) möglich. Insoweit beachten Sie bitte unbedingt die Verordnung des Landkreises Rotenburg (W.) vom 01.04.2013!
Bootsregistrierung vor Fahrtantritt
Vor Fahrtantritt mit eigenem Boot, müssen Sie Ihr Boot beim Landkreis Rotenburg (W.) registieren. Hierfür genügt eine E-Mail an wasserwandern
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lk-row.de. Auszug aus der Verordnung:
§ 4 Zugelassene Boote und ihre Kennzeichnung
(1) Zur berechtigten Ausübung des Gemeingebrauchs nach § 2 sind lediglich Boote ohne Eigenantrieb bis max. 6,00 m Länge und 1,00 m Breite zugelassen, sofern sie nicht gemäß § 2 (3) freigestellt sind.
(2) Die Boote sind beidseitig lesbar wie folgt zu kennzeichnen (Schriftgröße mind. 5 cm):
a) im Deutschen Kanu Verband (DKV) organisierte Mitglieder – DKV Stander/Aufkleber, Vereins- und Bootsname; der Mitgliedsausweis ist mitzuführen.
b) Boote gewerblicher Anbieter - Name und Betriebsort des Verleihers, Bootsnummer
c) sonstige Boote - Kennzeichnung eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder frei gewählte Bootsbezeichnung nach Hinterlegung beim Landkreis Rotenburg (Wümme)






