Pegelstände und Bootsregistrierung
 

Pegelstände und Bootsregistrierung

Wasserstände der Flüsse Oste und Wümme

Wann dürfen Sie denn nun fahren?

Nach der am 1. April 2013 in Kraft getretenen Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind für das Wasserwandern die Referenzpegel des NLWKN in Rockstedt (für die Oste) und in Hellwege (für die Wümme) maßgeblich (siehe rechte Seite)!

Achten Sie bitte auch auf die Pegelstandsanzeige vor Ort!
Die Pegelstandsanzeiger mit der Rot-Grün-Rot-Markierung vor Ort an den jeweiligen Einstiegsstellen der Flüsse Oste und Wümme sind so eingestellt, dass sie den Referenzpegeln entsprechen.

  • Bei grünem Pegelstand steht Ihrer Tour nichts entgegen.
  • Bei rotem Pegelstand (Niedrigwasser, unterhalb der grünen Anzeige) ist das Wasserwandern nicht erlaubt.
  • Bei Hochwasser (roter Pegelstand oberhalb der grünen Anzeige) ist es Ihnen ab Heeslingen (für die Oste) und ab Lauenbrück (Wümme) freigestellt, zu paddeln. Wir möchten Sie aber auf Brücken und ähnliches hinweisen, die das Paddeln bei Hochwasser sehr erschweren und gefährlich machen.

Bitte beachten Sie, dass die Pegelstände an beiden Flüssen sehr schnell wechseln können! Informieren Sie sich bitte daher erneut direkt vor Ihrer Anreise, ob der Referenzpegel des NLWKN ein Wasserwandern zulässt.

 

ACHTUNG!

Bootsregistrierung vor Fahrtantritt

Vor Fahrtantritt mit eigenem Boot, müssen Sie Ihr Boot beim Landkreis Rotenburg (W.) registieren. Hierfür genügt eine E-Mail an wasserwandern‎@‎lk-row.de. Auszug aus der Verordnung:

§ 4 Zugelassene Boote und ihre Kennzeichnung

(1) Zur berechtigten Ausübung des Gemeingebrauchs nach § 2 sind lediglich Boote ohne Eigenantrieb bis max. 6,00 m Länge und 1,00 m Breite zugelassen, sofern sie nicht gemäß § 2 (3) freigestellt sind.

(2) Die Boote sind beidseitig lesbar wie folgt zu kennzeichnen (Schriftgröße mind. 5 cm):

a) im Deutschen Kanu Verband (DKV) organisierte Mitglieder – DKV Stander/Aufkleber, Vereins- und Bootsname; der Mitgliedsausweis ist mitzuführen.

b) Boote gewerblicher Anbieter - Name und Betriebsort des Verleihers, Bootsnummer

c) sonstige Boote - Kennzeichnung eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder frei gewählte Bootsbezeichnung nach Hinterlegung beim Landkreis Rotenburg (Wümme)


 

 

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Amtlicher Pegel für die Oste in Rockstedt

Amtlicher Pegel für die Oste in Rockstedt

Der Mindestwasserstand (MWS) in Rockstedt gibt vor, wo Sie einsetzen dürfen.

MWS in Rockstedt 690 cm: Einstieg ab Heeslingen möglich.

MWS in Rockstedt 680 cm: Einstieg ab Godenstedt u. Eitzmühlen möglich.

MWS in Rockstedt 670 cm: Einstieg ab Rockstedt möglich.

> zum amtlichen Pegel Rockstedt

Amtlicher Pegel für die Wümme in Hellwege

Amtlicher Pegel für die Wümme in Hellwege

Der Mindestwasserstand (MWS) in Hellwege gibt vor, wo Sie einsetzen dürfen.

MWS in Hellwege 60 cm: Einstieg ab Lauenbrück u. Scheeßel möglich.

MWS in Hellwege 50 cm: Einstieg ab Rotenburg u. Unterstedt möglich.

MWS in Hellwege 40 cm: Einstieg ab Hellwege möglich.

> zum amtlichen Pegel Hellwege

Kontakt

Kontakt

Haben Sie Fragen zu den Pegelständen, können Sie auch telefonisch zu uns Kontakt aufnehmen.

Tel.: 0 42 61 / 81 96 0

info‎@‎tourow.de