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Wann dürfen Sie denn nun fahren?
Nach der am 16. Juni 2015 in Kraft getretenen Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind für das Wasserwandern die Referenzpegel des NLWKN in Rockstedt (für die Oste) und in Hellwege (für die Wümme) maßgeblich (siehe rechte Seite)!
Bitte beachten Sie, dass die Pegelstände an beiden Flüssen sehr schnell wechseln können! Informieren Sie sich bitte daher erneut direkt vor Ihrer Anreise, ob der jeweilige Referenzpegel des NLWKN (Hellwege bzw. Rockstedt) ein Wasserwandern zulässt.
ACHTUNG!
Vor Fahrtantritt mit eigenem Boot, müssen Sie Ihr Boot einmalig beim Landkreis Rotenburg (W.) registieren.
Hierfür müssen Sie Ihre Kontaktdaten (Name und Adresse) sowie den Namen Ihres Bootes samt den Maßen angeben. Bitte nutzen Sie hierfür dieses hier hinterlegte Formular und senden es an wasserwandern@lk-row.de.
Dieser Bootsname muss sichtbar auf dem Boot platziert sein. Näheres siehe hierzu unten.
Dieser Bootsname muss sichtbar auf dem Boot platziert sein. Näheres siehe hierzu unten.
Auszug aus der Verordnung:
§ 4 Zugelassene Boote und ihre Kennzeichnung
(1) Zur berechtigten Ausübung des Gemeingebrauchs nach § 2 sind lediglich Boote ohne Eigenantrieb bis max. 6,00 m Länge zugelassen, sofern sie nicht gemäß § 2 (3) freigestellt sind.
(2) Die Boote sind beidseitig lesbar wie folgt zu kennzeichnen (Schriftgröße mind. 5 cm):
a) im Deutschen Kanu Verband (DKV) organisierte Mitglieder – DKV Stander/Aufkleber, Vereins- und Bootsname; der Mitgliedsausweis ist mitzuführen.
b) Boote gewerblicher Anbieter - Name und Betriebsort des Verleihers, Bootsnummer
c) sonstige Boote - Kennzeichnung eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder frei gewählte Bootsbezeichnung nach Hinterlegung beim Landkreis Rotenburg (Wümme)